Der Public Sector steht beim Thema E-Invoicing vor einer neuen Phase der Digitalisierung. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich sowie für viele öffentliche Organisationen zum Standard. Grundlage dafür ist das Umsatzsteuergesetz:
- §14 Abs. 1 Satz 3ff. UStG definiert, was eine zulässige elektronische Rechnung ist.
- §27 Abs. 38 UStG regelt die gesetzlichen Übergangsfristen.
Die E-Rechnung gemäß EN 16931 wird damit verpflichtend.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, genau wie zuvor schon öffentliche Einrichtungen, elektronische Rechnungen empfangen können. Gleichzeitig wird die E-Rechnung schrittweise zum verpflichtenden Format für den Versand umsatzsteuerpflichtiger Rechnungen. Andere Formate wie Papier oder PDF sind nur noch übergangsweise zulässig – in der Regel bis Ende 2026, bei Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz bis Ende 2027.
Für viele Organisationen im öffentlichen Sektor entsteht dadurch ein neuer Handlungsdruck: Lösungen, die im Zuge der ersten E-Rechnungsverordnungen 2018/2020 als Übergangslösung eingeführt wurden, sind häufig nicht auf die künftig steigenden Mengen und Anforderungen ausgelegt. Eine skalierbare, automatisierte Verarbeitung wird damit zum entscheidenden Erfolgsfaktor.
E-Invoicing sollte deshalb strategisch angegangen werden: mit praxistauglichen, skalierbaren Lösungen, die Rechtssicherheit schaffen, Prozesse vereinfachen und den Weg für eine nachhaltige digitale Verwaltung ebnen.