Meist sind es Polizeien, Städte oder Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, deren Kameras Bürgerinnen und Bürger großräumig im Blick haben. Als Gründe werden die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten genannt. Dabei stellt Videoüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, da sie auch legales Verhalten dauerhaft aufzeichnet. In jedem einzelnen Fall – für jede zu installierende Kamera – muss abgewogen werden, welches Recht schwerer wiegt.
Grundsätzlich bedarf jeder Einsatz von Videokameras, bei dem Bilder von Personen erfasst werden können, einer Rechtsgrundlage.