Datenschutzkonforme Gefahrenabwehr durch intelligente KI-Anwendungen


Videoüberwachung und Grundrechte im Spannungsfeld

Meist sind es Polizeien, Städte oder Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, deren Kameras Bürgerinnen und Bürger großräumig im Blick haben. Als Gründe werden die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten genannt. Dabei stellt Videoüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, da sie auch legales Verhalten dauerhaft aufzeichnet. In jedem einzelnen Fall – für jede zu installierende Kamera – muss abgewogen werden, welches Recht schwerer wiegt.

Grundsätzlich bedarf jeder Einsatz von Videokameras, bei dem Bilder von Personen erfasst werden können, einer Rechtsgrundlage.


So lief es bisher

Videoüberwachung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Für Demonstrationen gelten strenge Voraussetzungen, die im Versammlungsgesetz des Bundes oder der Länder geregelt sind. Demnach darf grundsätzlich keine polizeiliche Videoüberwachung stattfinden. Nur wenn bei einer Demonstration mit hoher Wahrscheinlichkeit Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erwarten sind, darf eine Videoaufzeichnung stattfinden. Von dieser Ausnahme wird jedoch nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht, da meist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt.

Die Bundespolizei darf hingegen laut Gesetz an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht dauerhaft installierte Videoüberwachung einsetzen, da diese Orte als besonders gefährdet gelten. Hier wiegt das Argument, dass diese Orte als besonders gefährdet gelten, schwerer als das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Rolle der KI

adesso entwickelte ein KI-basiertes Modul, das in Überwachungskameras installiert werden kann. Die KI erkennt beispielsweise die Gesichter von Demonstrantinnen und Demonstranten und verpixelt (Verschlüsselung) diese vollautomatisch direkt in der Kamera. Jedes erkannte Gesicht wird dabei mit einem eigenen Schlüssel verpixelt. Alle für die Verschlüsselung notwendigen Komponenten sind im Modul enthalten, sodass ein DSGVO-konformer Einsatz gewährleistet ist. Ebenso ist es möglich, die KI mit Szenarien und Verhaltensanalyse zu trainieren. Erkennt die KI mit ihren Algorithmen schließlich Bewegungen, die im polizeilichen Sinne als auffällig einzustufen sind, löst die KI Alarm aus. Die KI kann beispielsweise herrenlose Koffer oder Gegenstände auf Bahnhöfen, Flughäfen und öffentlichen Plätzen erkennen und dazu eine Alarmmeldung auslösen.

So läuft es heute

KI sorgt für mehr Sicherheit im öffentlichen Sektor und wahrt Datenschutzrechte

Auf öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen oder Flughäfen wird eine Überwachungskamera installiert, die das von adesso entwickelte Modul enthält. Die Überwachungskamera zeichnet alles auf und übermittelt es an die Leitstelle. Alle Gesichter werden verpixelt übertragen und die Leitstelle kann das Videomaterial auswerten. Auf richterliche Anordnung lassen sich einzelne Gesichter wieder deanonymisieren und weitere polizeiliche Maßnahmen einleiten.

Bei Demonstrationen können sowohl stationäre als auch ambulante Überwachungskameras zum Einsatz kommen. Da das KI-Modul alle Gesichter der Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer verpixelt, wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt. Das Videomaterial kann in diesem Fall an das BAO-Lagezentrum (Besondere Aufbauorganisation) übermittelt werden, dort werden die Daten analysiert. Auch in diesem Fall können nur auf richterliche Anordnung hin die Gesichter von Einzelpersonen oder Personengruppen wieder deanonymisiert werden.

In beiden Szenarien können weiterhin Verhaltensanalysen zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden, um verdächtige Verhaltensmuster zu erkennen.

Der Einsatz von Kamerahardware mit dem von adesso entwickelten KI-Modul sorgt für mehr Sicherheit im öffentlichen Sektor, ohne dabei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verletzen. Die eingesetzte Technologie unterstützt die Polizei bei ihren originären Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung unter Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben.


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