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Die digitale Transformation in der Hilfsmittelversorgung

Prozesspotenziale für die Private Krankenversicherung

Der Hilfsmittelbedarf in Deutschland steigt stetig an

Der Hilfsmittelbedarf (Bandagen, Gehhilfen, Rollstühle, Pflegebetten etc.) in Deutschland steigt. Statistiken des PKV-Verbands belegen dies eindeutig. Bereits im Zahlenbericht der PKV von 2019 war ein Wachstum von 7,35 Prozent pro versicherter Person im Vergleich zum Vorjahr erkennbar, wobei die Versicherungsleistungen insgesamt nur um 4 Prozent gewachsen sind. Betrachtet man die demografische Entwicklung in Deutschland, ist ein weiterer deutlicher Anstieg mit den geburtenstarken Jahrgängen zu erwarten. Der Anteil der Hilfsmittel an den ambulanten Leistungen beträgt bereits 8,18 Prozent der Gesamtkosten.

Aufteilung der ambulanten Leistungen in der PKV aus dem Zahlenbericht 2019

Aufteilung der ambulanten Leistungen in der PKV aus dem Zahlenbericht 2019

Für die Versicherer bedeutet diese permanente Steigerung, dass sie entweder mehr Personal für die Bearbeitung der Hilfsmittelanträge benötigen oder ihre Prozesse effizienter gestalten müssen.

Der Hilfsmittelprozess in der PKV

Im Gegensatz zur GKV ist die Hilfsmittelerstattung in der PKV vom Tarif und der Art des Hilfsmittels abhängig. Kleinere Hilfsmittel wie Bandagen benötigen keinen Kostenvoranschlag, sondern werden im üblichen Abrechnungsweg von der PKV erstattet, wenn sie im Tarif eingeschlossen sind. Für größere Hilfsmittel werden entweder Pauschalen aus dem Katalog erstattet oder tarifabhängige Erstattungen gewährt. Diese müssen in der Regel vorab beantragt werden. Abhängig von der Diagnose werden dann auch Sonderausstattungen/-modelle anerkannt. Nach Genehmigung erfolgt die Erstattung wie bei den kleineren Hilfsmitteln. Die Versicherten beziehen das Hilfsmittel vom Sanitätshaus, bezahlen es und reichen den Beleg bei der PKV ein. Insgesamt ein aufwändiger, manueller Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt.

hilfsmittelversorger

Ankündigung der elektronischen Versorgung (eVO)

Die elektronische Verordnung (eVO) für Hilfsmittel ist analog zu dem E-Rezept zu betrachten. Die Versicherten erhalten einen Code statt der Papierverordnung und können damit den digitalen Prozess starten. Die Einführung beginnt ab dem 01.07.2024, ab 01.07.2026 wird sie dann für die Hilfsmittelversorger verpflichtend. Basis für die eVO ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom Mai 2021. Ein durchgängiger digitaler Prozess muss sich an die Verordnung anschließen, sonst verliert sich die Bedeutung. Im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf an Hilfsmitteln ein weiterer Anlass für Versicherer, die Prozesse für die Hilfsmittelversorgung frühzeitig zu verändern. Den Versicherern bietet sich die Chance, nun einen kundenzentrierten Ansatz umzusetzen, von dem alle Beteiligten profitieren.

Die Zukunft des Hilfsmittelprozesses aus drei Perspektiven

Der zukünftige Hilfsmittelprozess ist aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Vorteile sind aus jedem Blickwinkel schnell ersichtlich.

Nach Eingang der eVO kann den Versicherten – bestenfalls elektronisch – eine tarifgerechte Leistungszusage zur Kostenerstattung gemacht werden. Idealerweise mit Informationen zum Sanitätshaus, das das benötigte Hilfsmittel vorrätig hat. Diese Informationen werden elektronisch übermittelt, im einfachsten Fall als Push-Nachricht auf das mobile Endgerät der Versicherten.

Die versicherte Person schickt die eVO an die PKV und erhält umgehend einen Link zu ihrer PKV-App, die den Hilfsmittelprozess unterstützt. Falls die versicherte Person die PKV-App bereits hat, wird für sie die Funktionalität „Hilfsmittelversorgung“ freigeschaltet. Bereits nach kurzer Zeit erhält sie von der PKV über die neue Funktion die Zusage zur Kostenerstattung mit Informationen zum Sanitätshaus, zu Modellen, möglichen Kostenübernahmen und Selbstbehalten. Die Versicherten initiieren für das Modell ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag von einem Sanitätshaus mit einem Klick in der App und erhalten kurzfristig die Zusage der PKV und die Lieferung des Hilfsmittels.

Der Hilfsmittelversorger (zum Beispiel Sanitätshaus) wird von der versicherten Person digital zu einem Kostenvoranschlag aufgefordert. Alle notwendigen Informationen finden sich in der Anfrage. Der Kostenvoranschlag wird elektronisch an die PKV versandt, die wiederum auf elektronischem Weg ihre Kostenübernahme übermittelt. Die Versicherten werden zwecks Auslieferungstermin kontaktiert, die Lieferung erfolgt.

Ein kundenfreundlicher, schneller, digitaler Prozess mit Vorteilen für alle Beteiligten. Die Rechnungsbegleichung erfolgt wahlweise über den üblichen Weg zwischen versicherter Person und PKV oder direkt zwischen Hilfsmittelversorger und PKV.


adesso und HMM kooperieren bei der Digitalisierung des Hilfsmittelprozesses

adesso SE und HMM Deutschland GmbH kooperieren, um die Transformation in der Hilfsmittelversorgung durch eine digitale Steuerung mit nahtloser Patienteneinbindung zu ermöglichen. Die Basis bilden durchgängige digitale Prozesse für Versicherte, die digitale Anbindung von 95 Prozent aller Leistungserbringer sowie der Privaten Krankenversicherer im „Ökosystem der Gesundheitsförderer“.

Logo HMM
„Seit 2005 vernetzen wir als HMM das Ökosystem der Hilfsmittelversorger mit Schwerpunkt auf den GKV Markt. Seitdem haben wir es geschafft, 95 Prozent aller Leistungserbringer in Deutschland anzuschließen und wickeln pro Jahr HiMi Antrags- und Genehmigungsprozesse im Wert von ca. 2,5 Mrd. € automatisiert ab. Höchste Zeit den Nutzen aus diesem komplett digitalen Prozess auch allen PKV Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich unter Beachtung aller PKV Besonderheiten wie Tarifvielfalt, datenschutzrechtlichen Besonderheiten usw. Interessant ist auch, dass jede PKV durch Etablierung dieser digitalen Strecke bereits eVO Ready wird.“
Jörg Diepenseifen I CSO und Bereichsleiter PKV I HMM Deutschland GmbH

adesso entwickelt die Versicherten-App für den Hilfsmittelprozess mit entsprechendem Backend und stellt auch die Integration der PKV-Systeme anhand der adesso in|sure Health sicher. Die Systeme von HMM ergänzen die fachlichen Komponenten rund um den Hilfsmittelprozess.

Unser Angebot

In einem zweitägigen Workshop analysieren wir die Ist-Situation in Ihrem Hause. Gemeinsam entwickeln wir den Hilfsmittel-Prozess für die Zukunft, maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Gerne erstellen wir im Anschluss ein Angebot für die Implementierung.

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