Seit dem 29. Oktober 2020 wird den Digitalisierungsambitionen der deutschen Kliniklandschaft ein neuer Anschub gegeben: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) trat in Kraft. Kliniken werden nun per Gesetz angehalten, die Patienten- und Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern, indem sie in Digitalisierung und moderne technische Ausstattungen investieren.
Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Fördersumme von drei Milliarden Euro wird mit bis zu 1,3 Milliarden Euro von den Ländern flankiert. Allerdings verwischt die vom Bund bereitgestellte Summe beinahe die Tatsache, dass zukünftig die fehlende digitale Reife durch Evaluierungen im Juni 2021 und 2023 gemessen wird, um Kliniken ab 2025 mit Erlösabzügen entgegentreten zu können.
Der Zeitplan nach dem KHZG (Quelle https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html)
Grundsätzlich wird der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) um zwei weitere Jahre, also bis 2024 verlängert. Unabhängig davon stellt das Gesetz jedoch die Patientinnen und Patienten sowie deren Versorgung und Sicherheit in den Mittelpunkt der Betrachtungen:
Förderfähige Projektgegenstände sind vor allem Maßnahmen,
Mehr zur Förderung des Bundes erfahren Sie in der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV des Bundesamtes für Soziale Sicherung.
Kliniken müssen heute also den Spagat zwischen Fördertatbeständen und dem tatsächlichen Bedarf schaffen. Was schützt Sie in diesem Zusammenhang davor, keine belanglosen Nischenprodukte zu kaufen, die weder nachhaltig sind, noch auf eine Harmonisierung mit Ihrer IT-Landschaft einzahlen?
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1. Starten Sie mit der IST-SOLL-Analyse unserer IT-Fachleute: KHZG-Readiness-Check PLUS*
Sie erhalten einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer IT-Landschaft und über die Optimierungs- und Digitalisierungspotenziale entlang des KHZG. Investitionen und Anpassungen zum geforderten Soll-Zustand, wie sie das gesetzliche Assessment fordert, werden durch einen konkreten Maßnahmenkatalog skizziert.
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2. Machen Sie den Information-Security-Check PLUS*
Nach der Bewertung unserer Sicherheitsfachleute erhalten Sie eine Bewertung und einen Überblick zu den sinnvollen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Thread-Modeling, Penetration Tests, Secure Hosting, Secure Coding, Software-Development-Lifecycle, Dev-Sec-OPs, Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS), SAP-Security-Checks, Awareness-Kampagnen, Social-Engineering, Bereitstellung von qualifiziertem Personal - beispielsweise als externe Informations- oder Datenschutzbeauftragte und vieles mehr.
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3. Die Umsetzung des erkannten Digitalisierungsbedarfes
Gemeinsam mit Ihnen prüfen unsere Experten die Erfüllung der Anforderungen an die Antragsstellung für die Förderungen aus dem KHSFV. Über die Bedarfsanmeldung und die Antragstellung beim Land werden die notwendigen Fördersummen beim Land beantragt. Anschließend prüfen zunächst das Land, danach das Bundesamt für Soziale Sicherung die gestellten Anträge. Fragen Sie uns zu weiteren Details.
4. Starten Sie Ihr Projekt
Gemeinsam mit Ihnen steuern wir Ihre Digitalisierungsthemen und -vorhaben.