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Mehr bAV für alle durch das Betriebsrenten­stärkungsgesetz

Mit adesso jetzt Ihre IT-Anwendungen in der bAV langfristig sattelfest machen

Teile des BRSG sind verpflichtend – Aufwände und Fehlerquote müssen beobachtet werden

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize in der bAV, die die Verbreitung stärken, aber auch das Regelwerk umfangreicher gestalteten. Die Komplexität für alle Beteiligten wie Versicherer, Vermittlende, Arbeitgeber und Arbeitnehmende steigt. Automatisierte Vorgänge wirken dem erhöhten Verwaltungsbedarf entgegen und sichern die übergreifende und qualitativ hochwertige Aufbereitung von Daten.

Teile des BRSG sind verpflichtend – Aufwände und Fehlerquoten müssen beobachtet werden

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss stellt Unternehmen vor Herausforderungen, denn ab 2022 sind laufende Versorgungen anzupassen. Die Vielzahl von Verträgen verursacht einen hohen manuellen Aufwand, was zu Unübersichtlichkeit führt, die Fehlerquote steigt. Das digitale Selektieren und Kennzeichnen von Vertragsgruppen gewährt Übersichtlichkeit und führt die Anpassung gemäß den Voraussetzungen gezielt und automatisiert für die jeweilige Gruppe durch. Auch das Prüfen von Produktvoraussetzungen sowie Aufzeigen von Nachbesserungsbedarf wird mit digitalen Anwendungen einfacher.

Anpassungen der Verwaltungssysteme und Beratungstools werden erforderlich

Das BRSG erfordert Anpassungen der Verträge und somit Anpassungen Ihrer IT-Systeme, in denen der Bestand verwaltet wird. Gerade in der bAV kommt es durch die Vielzahl der Regulatorien häufig zu gesetzlichen Anpassungen. Digitale Lösungen gewährleisten Transparenz, Übersichtlichkeit sowie Zugang für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Nachhaltige und modulare IT-Anwendungen decken nicht nur den aktuellen Bedarf ab, sondern stellen darüber hinaus sicher, dass Sie mögliche zukünftigen Anpassungen kurzfristig umsetzen können. Dadurch wird die Skalierbarkeit der Anpassungsfähigkeit Ihrer IT-Systeme nicht nur für heute, sondern auch für morgen und übermorgen garantiert.

Unser Angebot

Auf Basis der gesetzlichen Neuerungen zeigen wir Ihnen die erforderlichen Anpassungen Ihrer IT-Systeme auf, um damit die Abwicklung der bAV-Geschäftsprozesse auf den aktuellen Stand zu heben. In einem zweitägigen Workshopformat – nach unserem erprobten Vorgehensmodell - erarbeiten wir mit Ihnen die Anforderungen an Ihre IT-Anwendungen, die sich aus dem BRSG ergeben. Als Ergebnis erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, die auf einer gemeinsamen Bewertung basieren. Mit unserer Expertise schaffen wir die Rahmenbedingungen, um Ihre IT-Anwendungen langfristig auf die kommenden, regulatorischen Veränderungen vorzubereiten.

Details zum BSRG

Das BRSG erweitert das Angebot in der bAV, u.a.

  • Pflichtzuschuss in der Höhe von 15% zur Entgeltumwandlung für Bestandsverträge ab dem 01.01.2022
  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von 4 auf 8% der BBG

Alle Details zum BRSG erhalten Sie im Bundesgesetzblatt.

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