Mit dem Cyber Resilience Act hat die EU im Oktober 2024 verbindliche Mindestanforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in Kraft gesetzt. Und die Uhr läuft: Ab September 2026 greifen die Meldepflichten für Schwachstellen, ab Dezember 2027 müssen alle betroffenen Produkte vollständig CRA-konform sein – oder sie dürfen im EU-Binnenmarkt nicht mehr verkauft werden.
Für Hersteller bedeutet das: Haftungsrisiken minimieren, Lieferketten absichern und den gesamten Produktlebenszyklus neu denken. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern seinen Marktzugang.