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Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist ein umfassender Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU. Sein übergeordnetes Ziel: Den Schutz von Grundrechten und Verbraucherinteressen in der EU sicherstellen und gleichzeitig Innovationen und Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz fördern. Dabei gilt ein risikobasierter Ansatz: Während die Verbote inakzeptabler Risiken bereits seit längerem greifen, rücken seit August Transparenz- und Kennzeichnungspflichten in den Fokus, die den Einsatz von KI für den Endverbraucher nachvollziehbarer machen und dabei Unternehmen verstärkt in die Pflicht nehmen.


Wie wird KI in Versicherungen eingesetzt?

Die Versicherungsbranche nutzt KI bereits auf vielfältige Art und Weise. Typische Anwendungsfelder erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette:

  • Kundenservice & Vertrieb: Intelligente Chatbots und Sprachassistenten im Erstkontakt, personalisierte Tarifberatung sowie automatisierte Lead-Generierung.
  • Underwriting & Risikoprüfung: Automatisierte Risiko- und Bonitätseinschätzungen, Tarifierung sowie datenbasierte Portfolioanalysen
  • Schadensmanagement (Claims): KI-gestützte Schadenbilderkennung (z. B. Kfz-Gutachten per Foto-Upload), automatisierte Leistungsprüfungen und die Erkennung von Betrugsmustern (Fraud Detection).


Welche Neuerungen gibt es seit August 2026?

Mit dem Stichtag am 2. August 2026 hat die EU eine der wichtigsten Regelungen im Rahmen des EU AI Acts scharfgeschaltet: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind verbindlich in Kraft getreten. Im Kern bedeutet das, dass sich der Gesetzgeber von verdeckter KI-Nutzung im direkten Kundenkontakt und bei synthetischen Medien verabschiedet. Werden Chatbots, KI-generierte Inhalte oder Mediendateien eingesetzt, greifen strenge Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten, um Verbraucher vor Täuschungen zu schützen.


Worauf müssen Versicherer konkret achten?

Für Versicherer bedeutet das Inkrafttreten dieser Pflichten akuten Handlungsbedarf auf operativer und technischer Ebene. Vier Aspekte stehen im Fokus:

1. Eindeutige Kennzeichnung von Dialog-Systemen (Art. 50 Abs. 1):

Versicherungsnehmer müssen zu Beginn einer Interaktion unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass sie mit einem KI-System (z. B. Chatbot oder Voice-Bot) und nicht mit einem Menschen interagieren.

2. Umgang mit synthetischen Inhalten (Art. 50 Abs. 4):

Werden KI-generierte Bilder, Videos oder Audio-Inhalte (z. B. für Marketing, Produktpräsentationen oder Schadenbeispiele) genutzt, müssen diese als KI-generiert erkennbar sein.

3. Menschliche Kontrolle bei Texten von öffentlichem Interesse:

Veröffentlicht die Versicherung KI-generierte Inhalte mit Breitenwirkung, entfällt die Kennzeichnungspflicht nur dann, wenn eine echte redaktionelle Prüfung und Verantwortung durch Mitarbeitende stattfindet (Human-in-the-Loop).

4. Technische Rückverfolgbarkeit:

Anbieter von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass maschinenlesbare Markierungen (wie Metadaten oder digitale Wasserzeichen) integriert sind. Für bestehende Systeme in Unternehmen gilt es jetzt, eventuelle Compliance-Lücken im laufenden Betrieb schnellstmöglich zu schließen.


Was droht bei Nichtumsetzung der Transparenzpflichten?

Wer die neuen Regelungen missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 15 Mio. Euro bzw. 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.


Fazit

Der Art. 50 EU AI Act verlangt von Versicherern konkretes Handeln im operativen Alltag. Die Transparenzpflichten machen deutlich: Künstliche Intelligenz im Kundendialog und in der Schadenbearbeitung müssen eindeutig und transparent als KI erkennbar sein.

Für Versicherer ergibt sich die Chance, Vertrauen bei Versicherungsnehmern durch eine offene Kommunikation zu stärken. Wer jetzt die technischen Voraussetzungen für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit schafft, verbindet rechtssichere Umsetzung mit modernem, kundenorientiertem Service.

Die Umsetzung des EU AI Acts ist keine rein juristische Aufgabe. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Recht, Technologie und Fachprozessen. Bei adesso unterstützen wir Versicherer dabei, regulatorische Anforderungen in konkrete und alltagstaugliche Maßnahmen zu übersetzen: von der Kennzeichnung KI-basierter Dialogsysteme über Governance-Prozesse bis hin zur technischen Rückverfolgbarkeit.

Bild Dimitrij Kamener

Autor Dimitrij Kamener

Dimitrij Kamener ist Consultant mit juristischem Background und seit mehreren Jahren für die adesso SE tätig. Seine Schwerpunkte bilden aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Digitalisierung, Technologie und Recht.


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