EU-Richtlinie NIS2

Neue EU-Richtlinie KRITIS: Network and Information Security (NIS) Directive


Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen

Cyber- und Informationssicherheit rückt in den Fokus

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) zielt darauf ab, die Cyber- und Informationssicherheit von Einrichtungen, die wesentliche Dienste in Schlüsselsektoren erbringen, EU-weit zu verbessern und zu harmonisieren.

In Deutschland ist die Umsetzung mit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zum 06.12.2025 gestartet.

Viele Unternehmen in Deutschland und Europa stehen kurz- bis mittelfristig vor der Aufgabe, Governance, Informationssicherheit, IKT-Risikomanagement, Business Continuity und Lieferkettensteuerung verlässlich zu etablieren und nachzuweisen. adesso macht Sie zügig handlungsfähig und begleitet Sie von der ersten Standortbestimmung bis zur Operationalisierung im Tagesgeschäft.

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Verlauf der NIS2-Richtlinien

Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich der NIS2 fallen Einrichtungen, die ihre Dienste in der Union erbringen oder ihre Tätigkeiten dort ausüben.

Neben der Erweiterung der betroffenen Sektoren ist eine weitere wesentliche Änderung beim Anwendungsbereich, dass die Betroffenheit der Einrichtungen nicht mehr über das Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte der Anlagekategorien, sondern über die Größe der Einrichtungen geregelt werden soll.

Demnach sollen unter die NIS2-Richtlinie große und mittlere Unternehmen fallen:

(mittlere) Einrichtungen
  • 50 - 249 Beschäftigte und
  • < 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
  • < 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme

oder

  • < 50 Beschäftigte und
  • (10 - 50) Mio. EUR Jahresumsatz und
  • (10 - 43) Mio. EUR Jahresbilanzsumme
(große) Einrichtungen
  • ≥ 250 Beschäftigte

oder

  • ≥ 50 Mio. EUR Jahresumsatz und
  • ≥ 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme

Sektoren

Mit der NIS2 kommen weitere Sektoren hinzu, welche die definierten Anforderungen umsetzen müssen. Die Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Erstere unterliegen höheren Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen sowie einem Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtssystem, während wichtige Einrichtungen geringeren Sanktionen und einem ausschließlich reaktiven Ex-post-Aufsichtssystem unterliegen.

Wesentliche Einrichtungen
  • Großunternehmen in Essential Sectors
Wichtige Einrichtungen
  • Mittlere Unternehmen in Essential Sectors
  • Großunternehmen und mittlere Unternehmen in Important Sectors

Insgesamt sind somit die folgenden 18 Sektoren von der NIS2 betroffen:

Wesentliche Einrichtungen

Wichtige Einrichtungen


Cyber-Sicherheitsmaßnahmen

Einrichtungen müssen unter Berücksichtigung des Standes der Technik technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, die zur Erbringung ihrer Dienste genutzt werden, zu steuern und zu beherrschen. Damit wird auch in der NIS2-Richtlinie der Risikoansatz zur Umsetzung eines angemessenen Sicherheitsniveaus deutlich. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Meldung von Sicherheitsvorfällen, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistungen haben, und damit auf der Einrichtung eines standardisierten Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle.


Roadshow

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Die neue EU-Richtlinie stellt Unternehmen vor hohe Anforderungen an Cyber- und Informationssicherheit. In unserem eintägigen, praxisnahen Workshop erhalten Sie nicht nur einen verständlichen Überblick über Pflichten, Risiken und nächste Schritte, sondern auch konkrete Maßnahmen für Ihr Unternehmen.

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Die Cyber-Sicherheits-Maßnahmen müssen mindestens folgendes umfassen

  • Cyber-Security-Management: Richtlinien und Risikomanagement
  • Incident Management
  • Business Continuity Management (BCM)
  • Einbeziehung der Lieferketten und Beschaffung
  • Wirksamkeitsmessungen bezüglich der Maßnahmen
  • Awareness / Trainings
  • Kryptographiekonzepte
  • Personalsicherheit
  • Asset Management
  • Zugriffskontrolle und Rechtemanagement
  • Sichere Authentifizierungverfahren (Multi-Faktor-Authentifizierung)
  • Erwerb, Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen (inkl. Schwachstellenmanagement)
  • Kommunikationssicherheit
  • Sichere Notfallkommunikationsmittel

Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Anforderungen werden folgende Geldbußen für wesentliche und wichtige Einrichtungen verhängt:

  • Besonders wichtige Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Mit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie am 16.01.2023 haben die EU-Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies verschafft den Einrichtungen Zeit, sich mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie auseinanderzusetzen und mögliche Auswirkungen zu analysieren und zu bewerten.


Das adesso Serviceangebot

Die Erfüllung aller Cyber-Sicherheitsmaßnahmen ist komplex und setzt ein Zusammenspiel von verschiedenen Unternehmensfunktionen voraus. adesso unterstützt Sie bei einer erfolgreichen Umsetzung der NIS2-Anforderungen:

Für betroffene Unternehmen ist es daher wichtig, frühzeitig folgende Schritte einzuleiten:

  • Step 1

    Analyse

    Anforderungen bewerten (Aufbauend auf KRITIS-Anforderungen) & Erfüllungsgrad feststellen

  • Step 2

    Maßnahmenplanung

    Handlungsfelder identifizieren & Roadmap erstellen

  • Step 3

    Umsetzung

    Arbeitspakete definieren und Umsetzungsprojekt zur Umsetzung von Maßnahmen starten


Darum ist adesso der richtige Partner

Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über langjährige, praxiserprobte Erfahrung in Informationssicherheit, IKT-Risikomanagement, Business Continuity und Dienstleistersteuerung insbesondere in regulierten Umfeldern. Wir setzen auf einen praxisorientierten Ansatz, der Governance, Organisation, Prozesse und technische Maßnahmen zusammenführt und sich nahtlos in bestehende Managementsysteme integriert oder diese neu aufbaut. So entstehen Lösungen, die nicht nur Papier sind, sondern im operativen Geschäftsbetrieb funktionieren:

  • Wir übersetzen regulatorische Anforderungen in klare Rollen und Verantwortlichkeiten, belastbare Prozesse und angemessene Kontrollen.
  • Dabei verbinden wir konzeptionelle Arbeit mit Umsetzungsstärke: von der Richtlinie bis zur gelebten Praxis.


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