


Am 19. Dezember 2019 trat das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft. Damit erhielten Versicherte nach § 33 a SGB V erstmals Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Medizinprodukten.
Doch leider sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch ein Jahr nach der Aufnahme der ersten DiGA in das DiGA-Verzeichnis noch immer die Kolibris unter den Gesundheits-Apps. Der Grund hierfür sind die erheblichen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) und des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die weiter steigen. Sie sorgen für mehr Transparenz und Kontrolle bei Medizinprodukten und verbessern damit die Sicherheit der behandelten Personen. Jedoch erschweren sie auch den Sprung von der Gesundheits-App zur DiGA erheblich und verschieben den Fokus der Hersteller von der diagnostischen oder therapeutischen Innovation hin zur Bewältigung der Basisanforderungen. Die Folgen sind ein verzögerter Markteintritt, höhere Investitionskosten und größere Unsicherheit für die Unternehmen.
Unser adesso health stack realisiert alle grundlegenden Funktionen, die für die Umsetzung einer DiGA relevant sind. Dabei haben DiGA-Unternehmen die Wahl, ob sie ihre gesamte DiGA auf Basis des adesso health stacks entwickeln oder nur auf bestimmte Funktionen zurückgreifen wollen. Da diese Funktionen nur konfiguriert werden müssen, sind sie sofort einsatzfähig.
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