Internetspielsysteme und die technische Umsetzung von geschlossenen Benutzergruppen
09/2008
Der Glücksspielstaatsvertrag hat für den Vertrieb über das Internet eine besondere Übergangsregelung vorgesehen. So war es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine befristete Genehmigung für diesen Vertriebskanal für das Jahr 2008 zu erhalten. Zu diesen Voraussetzungen zählten die Einhaltung bestimmter Einsatzgrenzen, der Ausschluss besonderer Suchtanreize und die Entwicklung eines Sozialkonzeptes. Darüber hinaus werden der mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) konforme Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler sowie eine Lokalisierung des Spielers gefordert. Über das Internet-Verbot wird derzeit viel diskutiert und insbesondere die Intervention auf europäischer Ebene lässt es möglich erscheinen, dass der Vertriebskanal Internet bestehen bleibt. Die technische Basis für die Wahrung der staatlichen Verantwortung ist dafür gelegt.
In der Ausgabe März/April 2008 der Zeitschrift für das Wett- und Glücksspielrecht (http://www.zfwg.de ) werden die technischen und prozessualen Auswirkungen bei der Umsetzung der beiden letztgenannten Anforderungen diskutiert. Die Autoren Prof. Dr. Volker Gruhn (Professur für Angewandte Telematik/E-Business, Universität Leipzig), Dr. Rüdiger Striemer (Vorstand der adesso AG) und Franz-Josef Turzinski (Managing Consultant der adesso AG) nehmen am Beispiel der generellen Architektur eines Internetspielsystems Stellung zu den genannten Aspekten und erörtern anhand konkreter Fallbeispiele die Umsetzung geschlossener Benutzergruppen. Interessierten Abonnenten unseres Newsletters bieten wir die Möglichkeit, den Beitrag anzufordern.
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Referenzen
In diesem Themenfeld waren wir unter anderem bereits für folgende Kunden erfolgreich aktiv:
- SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Projektbericht zum Kunden
- Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
- Loterie Nationale Luxembourg